gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gibt es nun schon seit dem Jahre 1884 und bietet einen Schutz für Arbeitnehmer, Kinder in Tagesstätten oder Kindergärten, Unternehmern oder auch Schüler und Studierende, welche sich in der Schule oder in Universitäten befinden. Der Schutz gilt allerdings nur für den Weg in den Betrieb und von dort aus wieder nach Hause. Auch währenddessen sind Personen geschützt. Passiert ein Unfall in der Freizeit oder daheim, springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr ein.

Die gesetzliche Unfallversicherung nur für die Zeit im Betrieb

Passiert während der Arbeit oder in der Schule ein Unfall, sind die Personen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch bei Arbeitsunfällen oder Arbeitserkrankungen steht der betroffenen Person eine Entschädigung zu, welche die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt. Ebenso auch die Kosten für die Rehabilitation nach einem Unfall. Finanziert wird die gesetzliche Unfallversicherung aus den Beiträgen der Arbeitgeber. Wie hoch die Beiträge für die Arbeitgeber ausfallen, wird von dem Unfallrisiko ermittelt.

Wer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt alle Arbeitnehmer wie auch Angestellte, Kinder welche eine Tageseinrichtung besuchen, Schüler wie auch Studenten, Haushaltshilfen und Pfleger der häuslichen Pflege, Arbeitslose und Sozialempfänger, Strafgefangene wie auch Unternehmer, welche sich freiwillig versichern. Für Beamte dagegen, gelten wieder ganz andere Vorschriften. Unfälle, welche im Haushalt, in der Freizeit oder im Urlaub passieren, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dafür gibt es die private Unfallversicherung, welche genau für solche Situationen bestimmt ist.

Jedes Jahr passieren in Deutschland um die 1.400.000 Unfälle, welche sich in der Arbeit zutragen oder auf dem Weg dahin und nach Hause. Um die 18000 Berufskrankheiten kommen zusätzlich noch dazu, wie auch die 1.500.000 Unfälle in der Schule oder in Kindergärten. In diesem Fällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und schützt die Betroffenen. Es werden Entschädigungen wie auch Behandlungen oder Besuche in der Reha und Kuren bezahlt.